Beratungsbesuch

Vorgeschriebener Beratungsbesuch

Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen. Bei Pflegestufe I und II ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe III ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich.

Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.