Was ist eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich bedürfen medizinische Behandlungen der vorherigen Zustimmung der Patientinnen und Patienten. Kann keine eigene Willenserklärung abgegeben werden, tritt an ihre Stelle eine Entscheidung der bevollmächtigten Person oder des amtsrichterlich eingesetzten Betreuers. In einer Patientenverfügung (Patiententestament) können vorsorglich Richtlinien und Handlungsanweisungen für die Ärztinnen und Ärzte festgelegt werden. Diese Patientenverfügung ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs für die Ärztinnen und Ärzte verbindlich:

  • wenn Sie von Patientinnen und Patienten freiwillig und nach entsprechender Aufklärung abgegeben wurde.
  • wenn Sie Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthält und eine solche Situation tatsächlich eintritt.

Ansonsten können sich die Ärztinnen und Ärzte wegen einer Körperverletzung strafbar machen. 

Vorsorge treffen- Caritas-Erstinformation über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

In dieser Erstinformation finden Sie weitere nützliche Informationen über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Christliche Patientenverfügung

Die Christliche Patientenverfügung erfreut sich seit ihrer Veröffentlichung 1999 einer großen Nachfrage. Sie können die Broschüre mit den Formularen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einsehen und herunterladen.